Die Kosten einer Behandlung in meiner Praxis können von allen privaten Kassen und Beihilfestellen erstattet werden. So individuell wie die Tarife sind, welche die Erstattung der Kosten einer Psychotherapie in unterschiedlichem Maße abdecken, ist es ratsam, dass Sie sich über die Bedingungen Ihres Versicherungsanbieters informieren.
Die Kosten für die Behandlung werden in der Regel - zumindest größtenteils - durch private Krankenkassen und Beihilfen erstattet. Hierzu berate ich Sie gerne.
Wie die meisten ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen, die Sie als Privatpatient in Anspruch nehmen, stelle ich Ihnen die von mir erbrachten Leistungen orientierend an der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) in Rechnung.
Für jede 50-minütige psychotherapeutische Sitzung fallen, neben möglichen niedrigeren Leistungsgebühren, mind. 153,00 Euro an Gebühren (3,5-facher Satz gemäß GOÄ/GOP) an.
Ggf. übernimmt Ihre private Krankenversicherung die Kosten nicht in voller Höhe. In der Regel werden mindestens Kosten von 100,55 Euro (2,3-facher Satz gemäß GOÄ/GOP) übernommen. Übernimmt Ihre private Krankenversicherung die Kosten nicht bzw. nicht in voller Höhe muss damit gerechnet werden Kosten bzw. Mehrkosten der Behandlung selbst zu tragen.
Bitte prüfen Sie vorab die genauen Leistungen Ihres persönlichen Versicherungsvertrages für den Bereich Psychotherapie. Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung.
Selbstverständlich können Sitzungen auch als Selbstzahler in Anspruch genommen werden.
Eine Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist leider nicht möglich.
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